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Schülerzuteilungsvertrag Hinwil-Wald; Anpassung per 1. August 2025

8. Juli 2025

Aufgrund der allenfalls bevorstehenden Schliessung des Schulhauses Unterbach haben die Schulpflegen Wald und Hinwil den Schülerzuteilungsvertrag Hinwil-Wald überarbeitet. Insbesondere wurde in Ziff. 1 Abs. 3 ein Zusatz (kursive Schrift) eingefügt: .

 

  1. Vertragszweck

Dieser Vertrag regelt die Schülerzuteilung des Gebietes der Höfe Bettschwändi, Niderhus, Schufelberg und Egg der Schule Hinwil an die Schule Wald und des Gebietes der Höfe Unterbach und Boden der Schule Wald an die Schule Hinwil im Sinne der Volksschulgesetzgebung.

Die Schüler/-innen des Hinwiler Gebietes der Höfe Bettschwändi, Niderhus, Schufelberg und Egg besuchen in der Regel die Schule in Wald.

Die Schüler/-innen des Walder Gebietes der Höfe Unterbach und Boden besuchen in der Regel die Schule in Hinwil, solange das Schulhaus Unterbach in Betrieb ist (gilt auch für alle folgenden Ziffern).

Sie sind den Schüler/-innen der jeweiligen Gemeinde gleichgestellt.

 

Diese Änderung bedeutet, dass die Kinder der Gebiete Unterbach und Boden das Schulhaus Unterbach so lange besuchen können, wie es in Betrieb ist. Sollte es künftig geschlossen werden, sind diese Kinder an der Schule Wald herzlich willkommen.

 

Für die Schüler/-innen der Schule Hinwil des Gebietes der Höfe Bettschwändi, Niderhus, Schufelberg und Egg ändert sich nichts. Diese können weiterhin die Schule Wald bis zur 6. Klasse besuchen.

 

Der Schülerzuteilungsvertrag wird vom 8. Juli bis 7. August 2025 amtlich publiziert. Hier der Link zur Publikation: https://www.wald-zh.ch/aktuellesinformationen/2508301