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Schulzahnpflege

Die Schulgemeinde Wald ist im Rahmen der Verordnung über die Schul- und Volkszahnpflege für die Organisation der Schulzahnpflege verantwortlich. Die Kosten für die jährliche obligatorische Zahnuntersuchung der Schülerinnen und Schüler im Volksschulalter trägt die Schulgemeinde Wald.

Seit dem Schuljahr 2007/08 führt die Schulgemeinde Wald das Gutscheinsystem der Zürcher Schulzahnuntersuchung.

Zahnprophylaxe
Um frühzeitig dem Zahnzerfall wirksam entgegenzutreten, erteilt die Schulzahnpflegeinstruktorin in der Schule Wald (vom Kindergarten bis in die 1. Sekundarklasse) regelmässig Unterricht mit Reinigungsübungen und gibt Anleitungen zum richtigen Zähneputzen, zur richtigen Zahnhygiene.

Die Erziehungsberechtigten sind für die regelmässige und gründliche Reinigung der Zähne ihrer Kinder besorgt. Sie haben sich an vorbeugende Massnahmen zu halten, die von der Schulzahnpflegeinstruktorin angeordnet werden.

Zahnärztliche Untersuchung
Jedes Schulkind erhält pro Schuljahr den Gutschein Zürcher Schulzahnuntersuchung für die Untersuchung bei einem Zahnarzt Ihrer Wahl. Pro Primarschulzeit (1. bis 6. Klasse) übernimmt die Schule zusätzlich einmal zwei Bissflügel-Röntgenbilder. Gleiches gilt für die Sekundarstufe (7. bis 10. Klasse). Die Röntgenbilder sind deshalb wichtig, weil sich nur mit ihrer Hilfe Schäden zwischen den Zähnen bereits in den Anfängen erkennen lassen.

Die jährliche Untersuchung ist obligatorisch.

Die am häufigsten von Karies betroffenen Zähne bzw. Zahnflächen erhalten gezielt einen zusätzlichen Schutz durch das Auftragen von Fluorid-Lacken auf die durchbrechenden bleibenden Zähne. Diese Massnahme wird im Rahmen der obligatorischen jährlichen Schulzahnuntersuchung kostenlos durchgeführt. Das Merkblatt Hinweise zum Fluoridlack kann bei der Lehrperson bezogen oder bei der Schulverwaltung angefordert werden.

Für die Behandlung mit Fluorid-Lack, falls medizinisch notwendig, ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten nötig (entsprechender Hinweis auf dem Gutschein). Ohne eine klare Markierung der Ablehnung bzw. ohne Unterschrift auf dem Gutschein wird davon ausgegangen, dass die Erziehungsberechtigten mit einer Fluoridierung einverstanden sind. 

Vorgehen

  • Vereinbaren Sie mit dem Zahnarzt Ihrer Wahl einen Termin, wenn möglich während der unterrichtsfreien Zeit.
  • Wir empfehlen Ihnen, Ihr Kind bis spätestens Ende Oktober des jeweiligen Jahres für die Untersuchung anzumelden, damit diese bis Ende Februar im kommenden Jahr durchgeführt werden kann.
  • Teilen Sie Ihrem Zahnarzt mit, dass Sie einen Gutschein Zürcher Schulzahnuntersuchung abgeben werden.
  • Nehmen Sie den Gutschein zum Untersuchungstermin mit und geben Sie diesen dem Zahnarzt ab.


Verrechnung
Der Zahnarzt verrechnet die Untersuchung mit dem Gutschein direkt der Schulgemeinde Wald.

Weitere Behandlungen
Folgebehandlungen sind Sache zwischen den Erziehungsberechtigten und der gewählten Zahnarztpraxis. Die Rechnungsstellung erfolgt zum Privattarif an die Erziehungsberechtigten. Für Familien, welche Sozialhilfe- oder Ergänzungsleistungen beziehen, bestehen Einschränkungen für die Behandlungsplanung. Sie müssen vor einer Behandlung zwingend mit dem Sozialamt der Gemeinde Wald Kontakt aufnehmen.
Erhalten Familien Beiträge an die Kosten zur Verbilligung der Krankenkassenprämien, leistet die Schulgemeinde Wald einen Beitrag von max. 25% an die Kosten. Die Erziehungsberechtigten müssen zwingend den Zahnarzt vor Beginn einer Behandlung informieren, dass eine Rechnungsstellung zum SUVA-Tarif zu erfolgen hat. Bitte beachten Sie das Reglement für die Schulzahnpflege. Das Reglement kann bei der Lehrperson bezogen oder bei der Schulverwaltung angefordert werden.

Wir sind überzeugt, dass mit diesem Konzept für Ihr Kind eine optimale zahnärztliche Betreuung gewährleistet ist.