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Schulzahnpflege
Die Schule ist im Rahmen der Verordnung über die Schul- und Volkszahnpflege für die Organisation der Schulzahnpflege verantwortlich. Die Kosten für die jährliche obligatorische Zahnuntersuchung der Schülerinnen und Schüler im Volksschulalter trägt die Schule.
Seit dem Schuljahr 2007/08 führt die Schule Wald das Gutscheinsystem der Zürcher Schulzahnuntersuchung.
Zahnprophylaxe
Um frühzeitig dem Zahnzerfall wirksam entgegenzutreten, erteilt die Schulzahnpflegeinstruktorin in der Schule Wald (vom Kindergarten bis in die 1. Sekundarklasse) regelmässig Unterricht mit Reinigungsübungen und gibt Anleitungen zum richtigen Zähneputzen, zur richtigen Zahnhygiene.
Die Erziehungsberechtigten sind für die regelmässige und gründliche Reinigung der Zähne ihrer Kinder besorgt. Sie haben sich an vorbeugende Massnahmen zu halten, die von der Schulzahnpflegeinstruktorin angeordnet werden.
Zahnärztliche Untersuchung
Jedes Schulkind erhält pro Schuljahr einen Gutschein für die Untersuchung bei einem Zahnarzt/einer Zahnärztin ihrer Wahl. Pro Primarschulzeit (1. bis 6. Klasse) übernimmt die Schule zusätzlich einmal zwei Bissflügel-Röntgenbilder. Gleiches gilt für die Sekundarschulzeit (7. bis 10. Klasse). Die Röntgenbilder sind deshalb wichtig, weil sich nur mit ihrer Hilfe Schäden zwischen den Zähnen bereits in den Anfängen erkennen lassen.
Die jährliche Untersuchung ist obligatorisch.
Vorgehen
- Vereinbaren Sie mit dem Zahnarzt/der Zahnärztin Ihrer Wahl einen Termin, wenn möglich während der unterrichtsfreien Zeit.
- Wir empfehlen Ihnen, Ihr Kind bis spätestens Ende Oktober des jeweiligen Jahres für die Untersuchung anzumelden, damit diese so bald als möglich im laufenden Schuljahr (bis 31. Juli) durchgeführt werden kann.
- Teilen Sie Ihrer Zahnärztin/Ihrem Zahnarzt mit, dass Sie einen Gutschein abgeben werden.
- Nehmen Sie den Gutschein zum Untersuchungstermin mit und geben Sie diesen der Zahnärztin/dem Zahnarzt ab.
Verrechnung
Der Zahnarzt verrechnet die Untersuchung mit dem Gutschein direkt der Schule Wald.
Weitere Behandlungen
Folgebehandlungen sind Sache zwischen den Erziehungsberechtigten und der gewählten Zahnarztpraxis. Die Rechnungsstellung erfolgt zum Privattarif an die Erziehungsberechtigten. Für Familien, welche Sozialhilfe- oder Ergänzungsleistungen beziehen, bestehen Einschränkungen für die Behandlungsplanung. Sie müssen vor einer Behandlung zwingend mit dem Sozialamt der Gemeinde Wald Kontakt aufnehmen.
Erhalten Familien Beiträge an die Kosten zur Verbilligung der Krankenkassenprämien, leistet die Schule Wald einen Beitrag von max. 25% an die Kosten. Die Erziehungsberechtigten müssen zwingend den Zahnarzt/die Zahnärztin vor Beginn einer Behandlung informieren, dass eine Rechnungsstellung zum SUVA-Tarif zu erfolgen hat. Bitte beachten Sie das Reglement für die Schulzahnpflege.
Wir sind überzeugt, dass mit diesem Konzept für Ihr Kind eine optimale zahnärztliche Betreuung gewährleistet ist.