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Anpassung der Ferienregelung ab Schuljahr 2027/28

25. November 2025

Seit vielen Jahren bestehen in unserer Gemeinde zwei unterschiedliche Ferienregelungen für Sport- und Herbstferien. Besonders prägend waren dabei die dreiwöchigen Herbstferien in Wald/Laupen, welche für viele Familien zu einer geschätzten und liebgewonnenen Tradition geworden sind. Im Gebiet Ried/Gibswil galten hingegen seit Langem zwei Wochen Sport- und zwei Wochen Herbstferien.

Der Kanton Zürich verlangt nun jedoch verbindlich, dass innerhalb einer Gemeinde eine einheitliche Ferienregelung gilt. Zudem entspricht die Kombination zwei Wochen Sportferien / zwei Wochen Herbstferien der heute üblichen Praxis im Kanton.

Nach sorgfältiger Abwägung hat die Schulpflege entschieden, diese einheitliche Regelung ab dem Schuljahr 2027/28 auf dem gesamten Gemeindegebiet umzusetzen. Der entsprechende Beschluss wurde per 25. November 2025 amtlich publiziert.

Uns ist bewusst, dass damit insbesondere für die Familien in Wald/Laupen eine vertraute Tradition wegfällt und dass solche Veränderungen nicht immer einfach sind. Umso wichtiger ist es uns, die Vorteile aufzuzeigen, die viele Eltern und Mitarbeitende künftig entlasten werden:

  • Familien mit Kindern in verschiedenen Schuleinheiten profitieren von identischen Ferienzeiten, was die Planung deutlich erleichtert.
  • Eltern, die selbst an einer Schule arbeiten – bei uns oder im Kanton Zürich –, können ihre eigenen Schulferien besser auf jene ihrer Kinder abstimmen.
  • Mitarbeitende, die in mehreren Schuleinheiten der Schule Wald tätig sind, müssen nicht mehr mit unterschiedlichen Ferienrhythmen arbeiten.
  • Zwei Wochen Sportferien bieten Kindern und Personal längere Erholungszeit.
  • Auch die Organisation unserer Betreuungsangebote während der Ferien wird durch einheitliche Ferienfenster verlässlicher und einfacher planbar.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die Offenheit gegenüber dieser notwendigen Anpassung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Schulpflege Wald